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Fristen und Befristungen im WGG

AufsätzeHon.-Prof. Dr. Helmut Würthwobl 2010, 186 Heft 7 und 8 v. 25.8.2010

Das "System" der Fristen (Befristungen) im WGG ist nur deshalb wenig Kritik unterworfen, weil die Schwachstellen kaum ausgereizt werden; daher wird auch dagegen selten etwas unternommen (rühmliche Ausnahme der durch die WRN 2006 neu in den § 15 e WGG eingefügte Abs 3 a).

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