§ 3 Abs 1 Z 3 WEG:
Der Naturalteilung der Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum stehen Umbaukosten im Ausmaß von 10% des Verkehrswerts der Liegenschaft und die Ungleichartigkeit der in Frage kommenden Wohnungseigentumsobjekte entgegen.
§ 3 Abs 1 Z 3 WEG:
Der Naturalteilung der Liegenschaft durch Begründung von Wohnungseigentum stehen Umbaukosten im Ausmaß von 10% des Verkehrswerts der Liegenschaft und die Ungleichartigkeit der in Frage kommenden Wohnungseigentumsobjekte entgegen.