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Umrüstung der Kellerbeleuchtung als energiesparende Maßnahme im Rahmen der ordentlichen Verwaltung?

RechtsprechungWEGa. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2010/54wobl 2010, 106 Heft 4 v. 30.4.2010

§ 3 Abs 2 Z 5 MRG

§ 28 Abs 1 Z 1 WEG 2002:

Nur wenn und insoweit die Kosten einer energiesparenden Maßnahme iSd § 3 Abs 2 Z 5 MRG in einem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zum allgemeinen Erhaltungszustand des Hauses und den zu erwartenden Einsparungen stehen, sind solche Maßnahmen dem Bereich der ordentlichen Verwaltung zuzuordnen.

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