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Zustellmangel der Zwischenentscheidung trotz Rechtskraft der Endentscheidung nach §§ 18 ff MRG nicht geheilt

RechtsprechungMRGwobl 2010/48wobl 2010, 104 Heft 4 v. 30.4.2010

§§ 18 ff, § 18a MRG:

Wurde die Bewilligung der vorläufigen Erhöhung der Mietzinse nicht zugestellt, ist der Mieter zur erhöhten Zahlung trotz Rechtskraft der Endentscheidung, welche aber andere Zeiträume umfasst, nicht verpflichtet.

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