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Wirkung der Prozesssperre nach § 6 KO im Räumungsverfahren

RechtsprechungInsolvenzrechtProf. Dr. Paul Oberhammerwobl 2010/24wobl 2010, 54 Heft 2 v. 1.3.2010

§ 1094 ABGB; § 6 Abs 1 KO:

Ein Räumungsverfahren wegen titelloser Benützung fällt nicht unter die Prozesssperre des § 6 Abs 1 KO.

Aus dem (irrtümlichen) Zusenden von Mietzinsvorschreibungen allein kann nicht der Wille geschlossen werden, mit dem Empfänger einen Mietvertrag abzuschließen.

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