§ 20 Abs 2 bis 5, § 27 Abs 2, § 30 Abs 1 WEG 2002:
Bei dem in § 30 Abs 1 WEG zu findenden Katalog handelt es sich um eine taxative Aufzählung. Dementsprechend wird durch den klaren Wortlaut des § 30 Abs 1 Z 5 WEG das Individualrecht jedes Wohnungseigentümers, dem Verwalter die Einhaltung seiner Pflichten aufzutra-