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Abberufung des Verwalters durch Umlaufbeschluss

RechtsprechungWEGwobl 2010/156wobl 2010, 340 Heft 12 v. 21.12.2010

§ 24 Abs 5 WEG 2002:

Wird das Ergebnis der Stimmabgabe ohne sachlich gerechtfertigten Grund oder gerade zum Zweck, einzelne Mit- und Wohnungseigentümer zur Änderung des Abstimmungsverhaltens zu beeinflussen und damit das Ergebnis eines abgeschlossenen Abstimmungsverfahrens nachträglich zu ändern, unnötig hinausgezögert, ist der Umlaufbeschluss nicht wirksam zustandegekommen.

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