§ 1118 Fall 1 ABGB
§ 30 Abs 1 und Abs 2 Z 3 MRG:
Die Generalklausel des § 30 Abs 1 MRG hat nicht die Aufgabe, fehlende Merkmale der Kündigungsgründe des Abs 2 leg cit zu ersetzen, sondern dient dazu, vom Gesetz sonst nicht erfasste, aber an Gewicht den Kündigungsgründen des Abs 2 gleichwertige Sachverhalte diesen gleichzusetzen. Die vom Vermieter herangezogenen Gründe dürfen daher an Gewicht nicht hinter den in Abs 2 angeführten Kündigungsgründen zurückstehen.