§ 8 Abs 2 und 3 MRG
§ 68 Abs 5, § 111 Wr BauO:
Stellt das angestrebte Bauvorhaben (hier: Neuerrichtung und Ausbau eines alten Personenaufzugs) eine Ver-
§ 8 Abs 2 und 3 MRG
§ 68 Abs 5, § 111 Wr BauO:
Stellt das angestrebte Bauvorhaben (hier: Neuerrichtung und Ausbau eines alten Personenaufzugs) eine Ver-