Der folgende Beitrag setzt sich näher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der elektronischen Stimmabgabe bei der Beschlussfassung nach dem WEG sowie beim Abschluss von Vereinbarungen nach WEG, MRG und WGG auseinander, insbesondere auch im Hinblick auf das Vorliegen einer Personenmehrheit auf Wohnungseigentümer- oder Mieterseite (Eigentümerpartnerschaft oder Mitmiete). Darauf aufbauend werden Vorschläge für eine Umsetzung der elektronischen Stimmabgabe in der Praxis gemacht.