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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen im Bauherrenmodell

RechtsprechungAbgabenrechtHRdVwGH iR Dr. Karl-Werner Fellnerwobl 2010/144wobl 2010, 317 Heft 11 v. 23.11.2010

§ 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987:

Alle Aufwendungen eines vertraglich an ein bestimmtes Objekt gebundenen Käufers sind Bemessungsgrundlage der Steuer.

1. VwGH 8. 9. 2010, 2008/16/0014

Gem § 5 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Kauf der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen.

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