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Benützungsentgelt bei Verzögerung der Übergabe an den Ersteher

RechtsprechungABGBwobl 2010/135wobl 2010, 287 Heft 10 v. 29.10.2010

§ 1041, § 1431 ABGB

§ 156 EO:

Verzögert ein Verpflichteter den Eintritt der Rechtskraft einer Zuschlagserteilung und damit die Übergabe eines Wohnobjekts - aus welchem Grunde immer, aber in der Hauptsache - erfolglos, hat er keinen Rechtstitel zur Weiterbenützung desselben und daher Benützungsentgelt an den Ersteher zu zahlen.

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