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Keine analoge Fünfzehntel-Anhebung wegen wesentlicher Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten bei ursprünglicher Anmietung durch eine natürliche Person

RechtsprechungMRGwobl 2010/129wobl 2010, 280 Heft 10 v. 29.10.2010

§ 12a Abs 3, §16 Abs 1, §46a Abs 4 und 5 MRG:

§ 46a Abs 4 MRG stellt darauf ab, dass eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts Hauptmieterin war; eine analoge Anwendung auf Fälle der Anmietung eines Geschäftsraums durch eine natürliche Person vor dem 1. 1. 1968 kommt nicht in Frage.

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