§ 1116a ABGB
§ 560 ZPO:
Die Regelung des § 1116a ABGB erfasst sowohl die gesetzliche Kündigungsfrist als auch den gesetzlichen Kündigungstermin.
§ 1116a ABGB
§ 560 ZPO:
Die Regelung des § 1116a ABGB erfasst sowohl die gesetzliche Kündigungsfrist als auch den gesetzlichen Kündigungstermin.