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Keine wesentliche Verbesserung des Mietobjektes durch Austausch einer bereits vorhandenen Therme; inhaltliche Anforderungen an die vom Mieter vorzulegende Rechnung

RechtsprechungMRGwobl 2009/100wobl 2009, 276 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 10 MRG:

War bei Beginn des Bestandverhältnisses bereits eine Therme im Bestandobjekt vorhanden, stellt deren Austausch gegen ein funktionell grundsätzlich gleichwertiges Gerät keine Verbesserung iSd § 10 MRG idF vor der WRN 2006 dar, sodass ein auf diese Bestimmung gestützter Anspruch ausscheidet.

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