§ 1 JN; § 8 Abs 3, § 37 Abs 1 Z 5 MRG:
Das Begehren des Mieters gegen den Vermieter auf Vorauszahlung der Kosten für die von ihm beabsichtigte Sanierung der bei Umbauarbeiten am Haus herbeigeführten Schäden an seinem Bestandobjekt ist im streitigen Rechtsweg geltend zu machen.