§ 1096, § 1117 ABGB:
Bei einem Bestandvertrag in einem Einkaufszentrum können umfangreiche Leerstehungen Anlass für eine Mietzinsreduktion sein, dies gilt auch für sog multifunktionale Zentren.
Allerdings kann ein bestimmter Prozentsatz an Leerstehungen, ab dem Zinsminderungsansprüche bejaht werden können, nicht festgesetzt werden, weil die Verletzung des bedungenen Gebrauchs eines Bestandobjektes immer von den Umständen des Einzelfalles abhängt.