§ 354, § 364b, §§ 834ff, § 890 ABGB
§ 29 Abs 1 WEG 2002:
Der nachbarrechtliche Abwehranspruch richtet sich außer gegen den Störenden selbst gegen den "Nachbarn",
§ 354, § 364b, §§ 834ff, § 890 ABGB
§ 29 Abs 1 WEG 2002:
Der nachbarrechtliche Abwehranspruch richtet sich außer gegen den Störenden selbst gegen den "Nachbarn",