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Fünfzehntelanhebung bei Tod eines Mitmieters

RechtsprechungMRGwobl 2009/4wobl 2009, 15 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 37 Abs 2 Z 8, § 46a Abs 2 MRG:

Der Tatbestand des § 46a Abs 2 MRG wird nur erfüllt, wenn das gesamte Mietverhältnis durch den Tod des Hauptmieters auf dessen Rechtsnachfolger übergeht und nicht auch schon dann, wenn dies nur auf einen von mehreren Mitmietern zutrifft.

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