§ 10 Abs 4 MRG (idF vor der WRN 2006):
Wurden die vom Mieter gem § 10 Abs 4 MRG idF vor der WRN 2006 vorzulegenden Rechnungen zwar der Aufkündigung beigelegt, aber nicht gleichzeitig mit der gerichtlichen Aufkündigung an den Vermieter übermittelt, führt diese fehlende Übermittlung zur Präklusion des Ersatzanspruchs.