§ 12 Abs 1 Z 1 UStG 1994 (§ 2 Abs 1 UStG 1994):
Eine Vermietung ist nur dann umsatzsteuerbar (und mit dem Recht zum Vorsteuerabzug verbunden), wenn sie gegen Entgelt erfolgt (wenn kein laufender Zahlungsfluss der Miete durch den Sohn des Vermieters erfolgt, kann