§ 27 Abs 1 und 2 WEG 2002; § 21, § 87 GBG:
Ist der Bekl bloß "außerbücherlicher" Mit- und Wohnungseigentümer (hier: auf Grund einer rechtskräftigen Einantwortungsurkunde), kann die kl Eigentümergemeinschaft mangels verbücherten WE des Bekl die Klagsanmerkung nach § 27 Abs 2 WEG 2002 rechtswirksam nicht beantragen.