Die Arbeit geht erstmals gründlicher der Frage nach, wer in den verschiedenen Wohnrechtsformen die Kosten der Ausstellung des Energieausweises zu tragen hat. Österreich setzt damit die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um. Wer den Energieausweis zahlt, muss im MRG, WGG und WEG 2002 mangels einschlägiger Bestimmungen derzeit ausschließlich de lege ferenda erörtert werden. Konkrete Gesetzesvorschläge oder Alternativen des Verf sowie ein kurzer rechtsvergleichender Blick in die BRD beschließen den Aufsatz.