§ 2 Abs 2, § 5 Abs 2, § 40 Abs 2, 4 und 5 (§ 24a Abs 2 bis 4 WEG 1975) WEG 2002
§ 57 Abs 1 GBG:
Mangels selbständiger, nach Art und Größe "erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung" (§ 2 Abs 2 Satz 3 WEG 2002) kann WE an kleinen "Lagerräumen" (hier: 3 in der Größe von 3,24 bis 4,46 m2 nicht begründet werden. Die fehlende WE-Tauglichkeit dient daher auch nicht der erlaubten Umgehung des § 5 Abs 2 WEG 2002.