§ 7, § 29 Abs 1 Z 2 MRG
§ 1112 ABGB:
Ein Abbruchbescheid bewirkt auch dann die Auflösung des Mietvertrages, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können.
§ 7, § 29 Abs 1 Z 2 MRG
§ 1112 ABGB:
Ein Abbruchbescheid bewirkt auch dann die Auflösung des Mietvertrages, wenn feststeht, dass die Baugebrechen nicht beseitigt werden können.