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Grunddienstbarkeit zugunsten aller Mit- und Wohnungseigentümer - Fortbestand bei Teilung des dienenden Grundstücks

RechtsprechungWEGwobl 2007/98wobl 2007, 250 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 2 Abs 1 und 4 WEG 2002; § 476, § 485, §§ 825ff, § 828, § 847 ABGB; §§ 4ff, § 8 LiegTeilG:

Steht eine Grunddienstbarkeit (hier: auf Nichtverbauung der dienenden Liegenschaft) sämtlichen Miteigentümern einer WE-Liegenschaft unteilbar zu, können sie nur gemeinschaftlich, dh einstimmig über diese verfügen; ein Mehrheitsbeschluss wäre rechtsunwirksam.

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