§ 922, § 928, § 1397 ABGB; § 12 Abs 3 MRG idF vor dem 3. WÄG, § 12a Abs 1 MRG:
Die Veräußerung eines von mehreren in einheitlichen Mieträumen geführten selbständigen Betriebes bewirkt wegen der ohne Zustimmung des Vermieters nicht möglichen Zerlegung der Mietrechte den Rechtsübergang nicht.