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Präklusion bei (unbedingtem) Staffelmietzins

RechtsprechungMRGRA Mag. Dr. Till Hausmannwobl 2007/52wobl 2007, 135 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 16 Abs 1 und Abs 8 MRG

Bei Vereinbarung eines für unterschiedliche Perioden von vornherein fest vereinbarten Mietzinses unterschiedlicher Höhe („unbedingter Staffelmietzins“) beginnt die dreijährige Präklusivfrist des § 16 Abs 8 MRG auch hinsichtlich aller später wirksam werdenden Mietzinse mit dem Zeitpunkt der Mietzinsvereinbarung zu laufen.

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