§ 1096 Abs 1 ABGB:
Eine Garage muss mangels besonderer Vereinbarung zur Unterbringung eines Mittelklasse-PKW geeignet sein. Ein Garagenplatz ist unbrauchbar, wenn die Ein- und Ausfahrt nur unter Zuziehung eines Einweisers zu bewältigen ist und dies zudem aufgrund des gebotenen Vortastens mit schleifender Kupplung zu erhöhtem Kupplungsverschleiß führt.