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Grunderwerbsteuerpflicht bei Kleingärtner- (= Unterpächter-)wechsel

RechtsprechungAbgabenrechtWolf-Dieter Arnoldwobl 2007/23wobl 2007, 58 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 1 Abs 2 GrEStG 1987 (§ 2 Abs 2 Z 2 GrEStG 1987); § 2, § 5 Abs 5, § 9 Abs 1 und § 16 Abs 1 KleingartenG:

Die Rückstellung des Kleingartenhauses vom Unterpächter an den Generalpächter ist (ausgehend von der Entschädigungssumme als Bemessungsgrundlage) grunderwerbsteuerpflichtig.

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