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Nacherbschaft - Eintritt in die Vereinbarung über die Dauer des Bestandverhältnisses

RechtsprechungABGBwobl 2007/139wobl 2007, 355 Heft 12 v. 1.12.2007

§§ 509ff, § 608, § 613, § 614, § 1095, § 1120 ABGB

§ 72 Abs 1 AußStrG 1954:

§ 1120 ABGB ist im Substitutionsfall analog auf den Übergang der Bestandsache vom befreiten Vorerben auf den Nacherben anzuwenden.

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