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Rechtsfolgen fehlerhafter Willensbildungsakte der Eigentümergemeinschaft nach dem WEG 2002

AufsätzeMag. Martin Dercsalywobl 2007, 297 Heft 11 v. 1.11.2007

Der Wortlaut des § 24 Abs 6 Satz 1 WEG 2002 lässt die unterschiedlichen Rechtsfolgen fehlerhafter Willensbildungsvorgänge der Eigentümergemeinschaft nicht erkennen. Der folgende Beitrag versucht, fehlerhafte Willensbildungsvorgänge im Einklang mit dem allgemeinen Verbandsrecht zu kategorisieren.

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