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Zwangsverwaltung - Aufrechnung des Mieters gegen Mietzinsforderungen

RechtsprechungABGBwobl 2006/104wobl 2006, 231 Heft 7 und 8 v. 5.7.2006

§ 1438 ABGB; § 97, § 109, § 111 EO:

Die Zwangsverwaltungsmasse ist keine juristische Person, sondern ein Sondervermögen des Verpflichteten, das seiner Verfügungsgewalt und Verwaltungsbefugnis entzogen ist. Der Zwangsverwalter ist gesetzlicher Vertreter des Verpflichteten.

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