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Aufkündigung nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG rund 22 Jahre nach dem Tod der Mieterin

RechtsprechungMRGwobl 2006/79wobl 2006, 182 Heft 6 v. 14.6.2006

§ 863, § 1487 ABGB; § 14 Abs 3, § 30 Abs 2 Z 5, § 33 Abs 1 MRG:

Die Rechtsnachfolge des Eintrittes in den Mietvertrag gem § 14 Abs 2 MRG vollzieht sich bei Vorliegen der Voraussetzungen kraft Gesetzes.

Das gesetzliche Kündigungsrecht des Vermieters erlischt nicht durch bloßen Zeitablauf. § 1487 ist nicht analog anzuwenden, weil das Eintrittsrecht nicht von der Abgabe von Willenserklärungen der Beteiligten abhängt.

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