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Verlängerungsantrag - Präklusion

RechtsprechungLandpachtgesetzwobl 2006/83wobl 2006, 186 Heft 6 v. 14.6.2006

§ 10 Abs 1 Z 2 LPG:

Eine außergerichtliche Aufkündigung eines Landpachtvertrages setzt die materiell-rechtliche Präklusivfrist des § 10 Abs 2 Z 2 LPG zur Stellung eines Verlängerungsantrags nicht in Lauf. Diese Frist beginnt vielmehr erst mit der Zustellung der zur Durchsetzung des Anspruchs prozessual erforderlichen Räumungsklage.

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