§ 12a MRG:
Ein stark fachspezifisch eingeschränktes Warensortiment auf fremdsprachige und juristische Literatur bietet kein umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot und die Konzentration auf den Online-Buchhandel stellt eine besondere Form der Bedienung überregionaler Nachfrage und nicht gerade der örtlichen Nachversorgung dar. Die für die Mietzinsreduktion erforderliche soziale Komponente liegt daher nicht vor.