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Ausnahmetatbestand - Studentenheim

RechtsprechungMRGwobl 2006/53wobl 2006, 148 Heft 5 v. 15.5.2006

§ 1 Abs 2 Z 1 MRG; § 2 StudentenheimG:

Maßgebliches Kriterium einer Heimunterbringung ist der Mangel eigener Wirtschaft und Haushaltung. Ein Heim iSd § 1 Abs 2 Z 1 MRG erfordert besondere Gemeinschaftseinrichtungen, die geeignet sind, den gemeinsamen Bedarf der Bewohner zu decken (zB Gemeinschaftsküche, gemeinsame Essensversorgung oder Reinigung udgl). Das StudentenheimG verlangt keine andere Auslegung.

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