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Zur (Un-)Rechtmäßigkeit übermäßigen Gebrauchs der gemeinsamen Sache durch einen Miteigentümer

Aufsätzea. Univ.-Prof. Dr. Andreas Vonkilchwobl 2006, 138 Heft 5 v. 15.5.2006

Die Art und Weise, in der die Rspr die Rechtmäßigkeit eines übermäßigen Gebrauchs der gemeinsamen Sache durch einen der Gemeinschafter ermittelt, erscheint partiell korrekturbedürftig. Durch das - dogmatisch gerade für den Bereich des ABGB keineswegs gebotene - ausschließliche Abstellen auf den tatsächlichen Gebrauch der übrigen als Schranke für die Rechtsmäßigkeit des übermäßigen Gebrauches durch den einzelnen werden nämlich zT Ergebnisse erzielt, deren teleologische Rechtfertigung zweifelhaft ist.

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