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Nur gemeinsame Geltendmachung von Individualrechten durch Eigentümerpartner nach § 13 WEG 2002

RechtsprechungWEGwobl 2006/42wobl 2006, 120 Heft 4 v. 19.4.2006

§ 13, § 16 Abs 2, § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002:

Eigentümerpartner können ihre Individualrechte (hier: Änderungsrecht an ihrem WE-Objekt nach § 16 Abs 2) nur gemeinsam geltend machen. Der bloß von einem Eigentümerpartner gestellte Antrag gem § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002 ist deshalb von Amts wegen auf Grund fehlender Sachlegitimation und daher mangels Schlüssigkeit abzuweisen.

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