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Korrekte Bezeichnung der Eigentümergemeinschaft nach WEG

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2006/154wobl 2006, 377 Heft 12 v. 5.12.2006

§ 93 Abs 2 BAO (§ 18 WEG 2002):

Mit der Bezeichnung „Wohnungseigentumsgemeinschaft“ (richtig wäre: „Eigentümergemeinschaft“) ist ein Bescheidadressat nicht ausreichend beschrieben.

VwGH 15. 2. 2006, 2005/13/0179

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