§ 16 Abs 1 EStG 1988 (§ 8 Abs 4 EStG 1988); § 28 Abs 1 Z 1 EStG 1988:
Für eine Absetzung des Restbuchwertes des Altgebäudes für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung ist es nicht schädlich, wenn der Eigentümer der in Bestand gegebenen Liegenschaft das Bestandverhältnis beendet und nach Abbruch des Gebäudes auf derselben Liegenschaft ein Baurecht einräumt (es fließen kontinuierlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).