§ 1096 Abs 1 ABGB:
Eine Zinsminderung tritt ein, wenn der Vermieter, der drei kleine Geschäftslokale im Ein-/Ausgangsbereich des von ihm betriebenen Großmarktes ursprünglich an Angehörige verschiedener Branchen vermietete, in der Folge ein Geschäftslokal an einen Konkurrenten (Tabak-Trafik) eines der beiden anderen Mieter (Zeitschriften-Fachgeschäft) vermietet.