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Zinsminderung - Vermietung an Konkurrenzunternehmen

RechtsprechungABGBwobl 2006/138wobl 2006, 343 Heft 11 v. 6.11.2006

§ 1096 Abs 1 ABGB:

Eine Zinsminderung tritt ein, wenn der Vermieter, der drei kleine Geschäftslokale im Ein-/Ausgangsbereich des von ihm betriebenen Großmarktes ursprünglich an Angehörige verschiedener Branchen vermietete, in der Folge ein Geschäftslokal an einen Konkurrenten (Tabak-Trafik) eines der beiden anderen Mieter (Zeitschriften-Fachgeschäft) vermietet.

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