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Fragen zum Fristenlauf bei der Geltendmachung von Aufwandersatzansprüchen des Mieters nach § 1097 ABGB

RechtsprechungABGBRA Dr. Christian Praderwobl 2006/130wobl 2006, 311 Heft 10 v. 5.10.2006

§§ 1036, 1037, 1040, 1097, 1435 ABGB:

Sowohl Haupt- als auch Untermieter können allfällige Ersatzansprüche nach § 1097 ABGB ausschließlich auf diese Gesetzesstelle stützen. § 1097 ABGB schließt andere bereicherungsrechtliche Ansprüche nach §§ 1041 ff ABGB aus.

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