§ 53 Abs 3 WFG 1984: Die Nutzflächenobergrenze (des Satzes 2) gilt nur für Wohnungen, nicht auch für andere Objekte (zB Wohnheime), die im Rahmen einer auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften vorgenommenen Wohnbauförderungsmaßnahme gefördert werden.
VwGH 28. 4. 2005, 2005/16/0022