§ 40 Abs 2 WEG 2002:
Wenn ein Objekt, beispielsweise ein Dachboden, an dem bereits WE begründet ist, durch bauliche Maßnahmen in mehrere selbstständige WE-Objekte geteilt werden soll, ist § 40 Abs 2 WEG 2002 analog auch auf den Käufer eines solchen Teiles eines bestehenden WE-Objektes anzuwenden.