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Zustimmung des Vermieters zur Veränderung ohne Wiederherstellungsvorbehalt

RechtsprechungABGBwobl 2005/101wobl 2005, 285 Heft 9 v. 15.9.2005

§ 1109, § 1110 ABGB; § 9 Abs 3 MRG:

Macht der Vermieter seine Zustimmung zur Veränderung des Mietobjektes nicht von der Verpflichtung zur Wiederherstellung des vorigen Zustandes abhängig (§ 9 Abs 3 MRG), dann kann er - im Anwendungsbereich des MRG - bei Beendigung des Bestandvertrages nicht die Wiederherstellung verlangen. Dies gilt gleichermaßen für Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.

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