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Ausnahmetatbestand im MRG - keine Antragslegitimation des Bürgen im mietrechtlichen Außerstreitverfahren

RechtsprechungMRGwobl 2005/71wobl 2005, 231 Heft 7 und 8 v. 30.7.2005

§ 1 Abs 4 Z 3, § 37 Abs 3 Z 2 und 3 MRG; WFG 1954:

Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 3 MRG für einen im Geltungsbereich des MRG geschlossenen Mietvertrag liegt auch dann vor, wenn zur Errichtung des Objektes Förderungsmittel nach dem WFG 1954 verwendet wurden.

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