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„Besonders gestaltete" Vertragsübernahme (betreffend Bestandvertrag) - Bestandvertrags- (und nicht Zessions-)gebühr

RechtsprechungAbgabenrechtwobl 2005/89wobl 2005, 254 Heft 7 und 8 v. 30.7.2005

§ 33 TP 5 GebG (§ 33 TP 21 GebG, § 17 Abs 1 GebG):

Wird in einer von allen drei Beteiligten unterschriebenen Urkunde betreffend Übernahme eines Bestandvertrages dem neuen Bestandnehmer ein zusätzliches Recht (hier: das der Untervermietung) eingeräumt, so ist das beurkundete Rechtsgeschäft als Bestandvertrag (und nicht als Zessionsvertrag) zu vergebühren.

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