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Abgrenzung zwischen Änderungsrecht des einzelnen Wohnungseigentümers und Maßnahme der ordentlichen oder außerordentlichen Verwaltung (§ 16 Abs 2 gegenüber §§ 28, 29 WEG 2002)

RechtsprechungWEGwobl 2005/85wobl 2005, 243 Heft 7 und 8 v. 30.7.2005

§ 16 Abs 2, § 24 Abs 6, § 28 Abs 1 Z 1, § 29 Abs 1 bis 4, § 52 Abs 2 Z 4 WEG 2002; § 37 Abs 3 MRG; § 235 Abs 5 ZPO; §§ 922 ff ABGB:

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