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Präklusionsfrist - Aneinanderreihen zulässig befristeter Mietverträge

RechtsprechungMRGwobl 2005/74wobl 2005, 233 Heft 7 und 8 v. 30.7.2005

§ 16 Abs 8, § 29 Abs 2 Z 3 lit c MRG idF WRN 1997:

Die Präklusionsfrist des § 16 Abs 8 MRG läuft auch im Fall des Aneinanderreihens zulässig befristeter Mietverträge so lange nicht ab, als nicht 6 Monate nach der zusammengerechnet vereinbarten Befristungszeit abgelaufen sind oder aber ein unbefristetes Mietverhältnis abgeschlossen wird.

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